Das Anmeldeverfahren für die Klassen 5 und die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe

1. Das
Anmeldeverfahren für die Klassen 5
Für die Anmeldung beachten Sie bitte folgende Hinweise:
In jedem Fall sollten Sie die Anmeldung erst nach Rücksprache mit der Grundschule vornehmen.
Wir müssen darauf bestehen, dass eine Kopie des letzten Grundschulzeugnisses oder das letzte Grundschulzeugnis selbst, die Empfehlung der Grundschule und das Familienstammbuch bei der Anmeldung vorgelegt werden.
Telefonische Anmeldungen sind leider nicht möglich.
Schriftliche Anmeldungen können in Ausnahmefällen Berücksichtigung finden, wenn sie bis zum Ende der Anmeldefrist (siehe unter Aktuelles: Terminkalender, 2. Halbjahr) eingegangen sind. Sie müssen folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und -kreis, Religionszugehörigkeit des Kindes, Name der Erziehungsberechtigten, Anschrift der Erziehungsberechtigten, bisher besuchte Grundschule. Auch in diesem Fall müssen das letzte Grundschulzeugnis, die Empfehlung der Grundschule und das Familienstammbuch der Anmeldung beigefügt werden. Außerdem müssen die Eltern schriftlich versichern, dass der Grundschullehrer anlässlich der vorausgegangenen Elternberatung einem Besuch des Gymnasiums zugestimmt hat.
Es werden nur Kinder aus dem 4. Grundschuljahr aufgenommen, Übergänge aus dem 5. Schuljahr der Hauptschule können nur in besonderen Ausnahmefällen zugelassen werden.
Während der Anmeldezeit steht der Schulleiter für beratende Gespräche zur Verfügung. In jedem Fall wird ein solches Gespräch dann stattfinden,
wenn Ihr Kind nicht Mitglied der katholischen oder der evangelischen Kirche ist, um zu klären, ob über die religiöse Erziehung Einvernehmen besteht.
wenn die Grundschule nicht die Empfehlung für den Wechsel zum Gymnasium ausgesprochen hat, um aus pädagogischer Perspektive bei der Auswahl der dem Wohl Ihres Kindes entsprechenden Schulform zu helfen.
Alle Eltern, die ein Kind bei uns angemeldet haben, erhalten kurzfristig einen schriftlichen Bescheid, aus dem hervorgeht, ob ihr Kind an unserer Schule einen Platz erhalten hat oder nicht.
Mit der Aufnahmeentscheidung beauftragt der Schulträger einen Ausschuss. Diesem gehören an: der Schulleiter, ein Vertreter des Schulträgers, zwei Lehrer, zwei Vertreter der Schulpflegschaft und als "neutraler Beobachter" mit beratender Stimme ein Mitglied des Schulausschusses oder der Verwaltung der Stadt Meschede.
Bei der Entscheidung über die Aufnahme lässt sich der Ausschuss durch folgende Kriterien leiten:
Das Gymnasium der Benediktiner ist eine Angebotsschule, insbesondere für den Raum des nördlichen und mittleren Hochsauerlandkreises. Bei der Aufnahme der neuen Sextaner sollen folgende Räume angemessene Berücksichtigung finden:
Stadt Meschede (Kernstadt Meschede)
Stadt Meschede (übrige Ortsteile der Stadt Meschede)
Orte östlich von Meschede (Raum Bestwig - Olsberg)
Orte südlich von Meschede (Raum Eslohe-Bödefeld)
Die Aufnahmequote aus den aufgeführten Räumen richtet sich nach dem Prozentsatz der Schüler, die aus diesen Räumen angemeldet werden.
Für andere Orte im Einzugsgebiet unserer Schule wird eine Mindestquote an Plätzen freigehalten.
Nach vorrangiger Berücksichtigung der oben genannten Kriterien gelten für eine Aufnahme auch die folgenden Gesichtspunkte:
Kinder von Bediensteten der Abtei und des Gymnasiums der Benediktiner werden bei der Aufnahme vorweg berücksichtigt.
Bevorzugt Aufnahme finden Kinder, die bereits Geschwister an unserer Schule haben und die nach Auskunft des letzten Halbjahreszeugnisses und der Empfehlung der Grundschule für das Gymnasium geeignet sind. Jedoch soll sichergestellt werden, dass bei der Aufnahmequote ein angemessener Anteil von Kindern berücksichtigt wird, die noch keine Geschwister an der Schule haben. Das kann dazu führen, dass der Aufnahmeausschuss im Kollisionsfall nicht alle Geschwisterkinder berücksichtigen kann; in einem solchen Fall wird er mit Vorrang die Kinder aufnehmen, die Geschwister in den Klassen 5 - 8 haben.
Das Gymnasium der Benediktiner soll auch Schülern anderer Konfessionen offenstehen. Auch hier richtet sich die Aufnahmequote nach den Prozentzahlen der angemeldeten Schüler.
Wir behalten uns vor, im Verlauf des Aufnahmeverfahrens ein annähernd gleiches Zahlenverhältnis zwischen Jungen und Mädchen herzustellen.
Wenn sich Kriterien in Einzelfällen überschneiden, entscheidet das Los über Aufnahme oder Nichtaufnahme.
Nach Ende des Losverfahrens stellt der Aufnahmeausschuss unter bevorzugter Berücksichtigung überdurchschnittlich leistungsstarker Schülerinnen und Schüler und besonderer Härtefälle eine ca. 10 Plätze umfassende Nachrückliste zusammen. Diese gilt bis zum Beginn des Schuljahres, für das die Anmeldung erfolgt ist.
Heinz-Jürgen Plugge
2. Informationen zur Anmeldung der Real- und Hauptschulabgänger für die Einführungsphase
1. Grundsätzliches:
Das Gymnasium der Benediktiner ist eine
katholische Schule in der Trägerschaft der Benediktinerabtei Königsmünster. In
unserer Erziehungsarbeit orientieren wir uns an einem christlichen Bild von
Mensch und Welt und legen großen Wert darauf, dass Schüler und Eltern diese
Grundausrichtung teilen und aktiv mittragen.
Der Eintritt in die gymnasiale Oberstufe steht sowohl den Schülerinnen und Schülern offen, die am Gymnasium die Klasse 9 erfolgreich durchlaufen, als auch denjenigen, die ein Abschlusszeugnis der Realschule oder der Hauptschule mit entsprechendem Qualifikationsvermerk erhalten haben.
Die Einführungsphase dient als Einstieg in die Arbeit der Oberstufe. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf das Kurssystem der Qualifikationsphase (Q1 und Q 2, früher Stufe 12 und 13) vorbereitet werden. Um die Integration der Haupt- und Realschulabsolventen zu fördern, führen wir gegen Ende des laufenden Schuljahres für diese einen Begrüßungstag durch. In den ersten Unterrichtstagen des neuen Schuljahres stehen Orientierungstage für alle Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase auf dem Programm. Diese dienen vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen und der Einführung in die Arbeit der Oberstufe.
Um Einstiegsschwierigkeiten abzufangen, können Real- und Hauptschüler an freiwilligen Angleichungskursen teilnehmen, die wir für die Fächer Englisch und Mathematik anbieten.
Bei Fehlen einer zweiten Fremdsprache bietet das Gymnasium der Benediktiner ab der Einführungsphase verpflichtend als zweite neu einsetzende Fremdsprache Latein an, das drei Jahre lang unterrichtet wird. Schüler dieses Kurses haben die Möglichkeit, durch eine Ergänzungsprüfung zum Abitur die Berechtigung des Latinums zu erwerben, das von allen deutschen Hochschulen anerkannt wird. Andernfalls vermittelt dieser Kurs das "Kleine Latinum", das nur in Nordrhein-Westfalen gilt.
2. Aufnahmeverfahren:
Im Rahmen eines Informationsnachmittags
stellen wir interessierten Schülerinnen, Schülern und Eltern unsere Schule vor.
Dabei werden insbesondere folgende Punkte erläutert: Verlauf der gymnasialen
Oberstufe, Besonderheiten einer "Klosterschule", erreichbare Abschlüsse,
außerunterrichtliche Aktivitäten der Schule, Fahrtkostenregelung und das
Aufnahmeverfahren.
Sekretariat des Gymnasiums:
Kurz nach Beginn des zweiten Halbjahres
nehmen wir Anmeldungen entgegen
(siehe unter Aktuelles:
Terminkalender, 2. Halbjahr).
Die zeitliche Reihenfolge spielt bei der Aufnahme keine Rolle. Folgende
Unterlagen sind dazu erforderlich:
1. Das letzte Zeugnis (Fotokopie oder Abschrift).
2. Das vollständig ausgefüllte und von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Anmeldeformular.
Während der Anmeldezeit steht der Schulleiter für beratende Gespräche zur Verfügung. In jedem Fall wird ein solches Gespräch stattfinden,
wenn die Schülerin/der Schüler nicht Mitglied der katholischen oder der evangelischen Kirche ist, um zu klären, ob über die Haltung zur religiösen Orientierung der Schule Einvernehmen besteht.
wenn im letzten Zeugnis die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe noch nicht gegeben ist, um zu beraten, ob eine Anmeldung am Gymnasium trotzdem sinnvoll ist; dies ist in der Regel dann der Fall, wenn begründete Aussichten bestehen, dass die Qualifikationsbedingungen bis zum Ende des Schuljahres erfüllt werden können.
Die Schule informiert kurz nach der Anmeldung schriftlich darüber, ob eine vorläufige Aufnahme zugesagt werden kann oder nicht. Voraussetzung für die endgültige Aufnahme ist die vorgeschriebene Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe auf dem Abgangszeugnis der Realschule bzw. Hauptschule, das unmittelbar nach Aushändigung im Original hier vorgelegt werden muss.
Sollten mehr Anmeldungen erfolgen, als es die Aufnahmekapazität zulässt, ist folgende Regelung vorgesehen:
Die Aufnahmequote richtet sich nach dem Prozentsatz der Zahl der Schüler/innen, die aus den einzelnen Schulen angemeldet werden. Dabei wird der St. Walburga-Realschule in Meschede gemäß der zwischen den Schulträgern vereinbarten Kooperation eine etwas höhere Quote eingeräumt. Im übrigen entscheidet das Los.
Schülerinnen und Schülern, denen wir vorläufig keine Aufnahme zusagen können, werden auf einer Warteliste vorgemerkt. Gegen Ende des Schuljahres wird die Schule Bescheid geben, wenn eine nachträgliche Aufnahme möglich geworden sein sollte.
Heinz-Jürgen Plugge