Das alte Schulgebäude in der Steinstraße

(entnommen aus dem RUNDBRIEF 1998, S. 20ff)

Mit Beginn des Schuljahres 1946 übernahmen die Benediktiner von Königsmünster wieder die höhere Schule für Jungen in Meschede, und P. Harduin Bießle OSB wurde zu ihrem Leiter ernannt. Die offizielle Eröffnungsfeier fand am 23. August 1946 um 10 Uhr statt. Nach einem feierlichen Eröffnungsgottesdienst übergab der Vertreter der Stadt Meschede im Rahmen einer Feierstunde in der Sauerlandhalle die höhere Schule wieder in die Obhut der Benediktiner. Das Ringen um die Trägerschaft, die Zeit von Verleumdungen und Intrigen gegen die Patres fanden damit ein Ende. P. Prior Alban Buckel OSB und P. Harduin verwiesen in ihren Dankesreden auf die gestaltende Kraft des Christentums bei der Erziehung zu einer christlichen Persönlichkeit abendländischer Prägung und versprachen, mit aller Kraft sich den anstehenden Fragen der Ausgestaltung eines "ganz normalen Schulalltags" an einem humanistischen Gymnasium zu widmen. Ungeklärte Fragen gab es bis zu diesem Tag und darüber hinaus noch mehr als genug: Wo sollte unterrichtet werden? Wer sollte unterrichten? Waren ausreichend Schüleranmeldungen zu erwarten? Mit welchen Lehrmitteln durfte unterrichtet werden? Diesen Fragen möchte ich anhand der Archivarien nachgehen und einen Einblick in das Bemühen unserer Mitbrüder geben, einen ganz normalen Schulalltag Wirklichkeit werden zu lassen.

Wo sollte unterrichtet werden?

Der Physiksaal in der Rektoratsschule

Die verstärkten Luftangriffe auf Meschede ab Februar 1945 waren nicht spurlos am Schulgebäude in der Steinstraße vorbeigegangen. Die Schäden waren zwar im Vergleich zur sonstigen Zerstörung Meschedes gering, doch hatte die Militärregierung die noch bewohnbaren Gebäudeteile für eigene Zwecke belegt. Oberstudiendirektor Heinrich Schoppmeyer stellte in einem Schreiben vom 23. Juni 1945 an den Oberpräsidenten der Provinz Westfalen fest: "Das Hauptgebäude (9 Klassenräume) hat Schäden an Fenstern und Decken, die in kurzer Zeit behoben werden können. Im Physiksaal werden z.Zt. von der Militär-Regierung die Gerichtssitzungen abgehalten. Die übrigen Unterrichtszimmer sind frei. 2 Sammlungsräume sind von der Stadtverwaltung belegt. Von der Schulbaracke ist die Turnhalle verbrannt, 3 Klassenräume sind brauchbar, aber z.Zt. von der Besatzungsbehörde belegt. Die Lehrerbücherei, die chemische und die biologische Sammlung sind nur leicht beschädigt. Aus der physikalischen Sammlung, bes. aus der Elektrizitätslehre, sind wesentliche Teile vernichtet oder entwendet."1

Neben der Inanspruchnahme einzelner Räume durch die Militär-Regierung und die Stadtverwaltung erschwerte die behelfsmäßige Wiederaufnahme des Unterrichts in der Steinstraße der Umstand, daß einzelne Räume durch die städtische Volksschule benutzt wurden. Gemäß einer Verfügung der Militär-Regierung vom 16. Oktober 1945 war beim Wiederaufbau des Schulsystems den Volksschulen in jeder Hinsicht der Vorzug vor allen anderen Schulformen zu geben. So teilte der Schulrat der Stadt Meschede der Schulleitung unter dem 27. Oktober 1945 mit, daß in jedem Falle bei Eröffnung der Oberschule die Belange der Volksschulen nicht zu behindern seien. "Das bezieht sich vor allem auf die Gebäude. Nach Anweisung der Militärregierung können Oberschulen erst dann eröffnet werden, wenn für die Volksschulen genügend Raum vorhanden ist. Andernfalls müssen die Gebäude der Oberschulen für die Zwecke der Volksschulen zur Verfügung gestellt werden."2 Dieser Vorrang der Volksschule sollte noch für einige Zeit eine Erschwernis bei der Eröffnung der Oberschule bleiben.

So berichtete am 4. Dezember 1945 Frau Studienrätin Anneliese Rincklake im Auftrag der Schulleitung, daß sich an diesem Zustand noch nicht viel geändert habe. "Die Oberschule f.[ür] J.[ungen] ist noch nicht eröffnet. Die Vorbereitungen für die behelfsmäßige Wiederaufnahme des Unterrichts in Räumen des Schulgebäudes, die von der Volksschule nicht benutzt werden, sind im Gange. Die Fragebögen der Lehrer sind nicht eingereicht, für den Wiedereröffnungsantrag fehlt nur noch die Zustimmung des Herrn Kreisschulrats."3 Unter dem 20. Dezember 1945 vermerkte sie ergänzend: "Die Militärregierung hat die Mitbenutzung zweier Räume des Militärgerichts gestattet. Die deutschen Behörden räumen nach und nach das Schulgebäude."4 Die Räumung der Schulräume war bis zum 11. Juli 1946 fast abgeschlossen. Ein Bericht an die Höhere Schulabteilung in Münster vermerkte nur noch die Benutzung einiger Räume durch die Militärregierung5, die jedoch der Wiederaufnahme des Schulbetriebs zugestimmt hatte. Die notwendigen Reparaturen waren bis auf wenige kleinere abgeschlossen. Der Unterricht konnte endlich, wenn auch unter Raumnot, abgehalten werden.

Wer sollte unterrichten?

Wichtiger für einen geregelten Schulalltag war jedoch die Frage, wer die Schüler der Jungenschule überhaupt unterrichten sollte? Der schon erwähnte Bericht des Oberstudiendirektors Schoppmeyer an die Abteilung für höheres Schulwesen in Münster gibt eine erste Übersicht über den Bestand des Kollegiums Ende Juni 1945, einer Zeit also, als die Patres noch nicht wieder nach Meschede zurückgekehrt waren. Die Übersicht enthält zur besseren Orientierung der Schulbehörde Name, Amtsbezeichnung, Aufenthaltsort und die derzeitige Tätigkeit der Lehrkräfte:

  1. Dr. Schoppmeyer, Heinrich, Oberstudiendirektor, Meschede, Leitung der Verwaltung der Ausländerlager im Kreise Meschede, Führung der Geschäfte des Kreisschulrats.
  2. Fischer, Hans Anton, Studienrat, Meschede. Er wurde im Zuge der Neuordnung aus den Diensten der Stadt Meschede entlassen.
  3. Wegener, Fritz, Studienrat, Meschede. Er war bisher beschäftigt in der Verwaltung der Ausländerlager und als Leiter des städtischen Wohnamtes tätig.
  4. Gomoletz, Hedwig, Kolonie Alexander bei Meschede. Im Zuge der Neuordnung wurde auch sie aus dem Dienst der Stadt Meschede entlassen.
  5. Rincklake, Anneliese, Studienrätin, Meschede. Bei Erstellung der Übersicht war sie noch wegen Krankheit beurlaubt.
  6. Holtermann, Hedwig, Studienassessorin, Ahlen. Sie war noch im elterlichen Geschäft in Ahlen tätig, für dessen Übernahme sie vom Unterricht freigestellt worden war.
  7. Swiderski, Mathilde, Studienassessorin, Hervest-Dorsten, wo sie als Dolmetscherin eingesetzt war.
  8. Böhle, Magdalene, Studienassessorin, Arnsberg, wohnte im elterlichen Haushalt.
  9. Pülke, Maria, geb. Nüssen, Studienassessorin, Meschede.
  10. von Schaller, Irene, geb. Mertens, Studienassessorin, Arnsberg.
  11. Attermeyer, Thekla, Studienassessorin, Remblinghausen. Sie war zur Mitarbeit an der Herausgabe von Rechenheften für die Grundschulklassen des Kreises Meschede beauftragt.
  12. Dr. Parensen, Paula, Studienassessorin, Nieheim, Kreis Höxter, beschäftigt auf dem elterlichen Hofe.
  13. Dr. Pülke, Engelbert, Studienrat, Meschede. Er war von der Konrad-Schlaun-Schule, Oberschule für Jungen in Münster, an die Jungenschule in Meschede abgeordnet worden und nun mit der Herausgabe von deutschen Lesebogen für die Grundschulklassen des Kreises Meschede und der Neuaufstellung der Lehrerbücherei der Oberschule betraut.

Diese Liste gibt einen ersten Überblick über den Bestand des Kollegiums an der Oberschule. Mit Schreiben vom 18. September 1945 forderte die Höhere Schulbehörde in Münster nochmals die Schulträger auf, genauere Angaben zu den Lehrern einzureichen und bei der Auswahl möglicher Lehrkräfte mit größter Sorgfalt und Vorsicht im Blick auf die frühere politische Einstellung und Ämter in der NSDAP vorzugehen, wie aus der Verfügung deutlich ersichtlich ist:

"Direktoren (-innen) und andere Anstaltsleiter, die vor dem 30.1.1933 diese Stellung schon bekleidet haben, nehmen, auch wenn sie nach dem 1.4.1933 Parteigenossen (-innen) geworden sind, ihre Geschäfte als Anstaltsleiter bis auf weiteres wahr, vorbehaltlich einer späteren Entscheidung. Es versteht sich, dass alle Parteigenossen, die vor dem 1.4.1933 Mitglied der NSDAP geworden sind, ausscheiden. Bei der Auswahl der sonstigen Lehrkräfte ersuche ich die Schulleiter, sich mit dem jeweiligen Unterhaltsträger (den Unterhaltsträgern) der Schule in Verbindung zu setzen und mir auch dessen (deren) Stellungnahme mitzuteilen. Ich verpflichte sie, nach strengen Gesichtspunkten auszuwählen und mache sie in besonderem Maße für diese Aufgabe verantwortlich. Es können unter keinen Umständen Lehrer beschäftigt werden, die eifrige und überzeugte Mitglieder der NSDAP waren oder die nationalsozialistische Ideen propagierten ('ardent nazis'). Ich verpflichte die Schulleiter, [...] nur solche Lehrer (Lehrerinnen) namhaft zu machen, die nicht Mitglieder der NSDAP waren und meiner und der Militärregierung Prüfung standhalten. In dieser Liste sind auch die Lehrer aufzuführen, die in den vergangenen 12 Jahren beruflich benachteiligt worden sind. In einer Liste Nr. 2 sind andere Lehrer der Anstalt zu nennen, die zwar nach dem 1.4.1933 der NSDAP beigetreten sind, in ihr jedoch keine belastenden Funktionen zu irgendeiner Zeit ausgeübt haben ('formal membership')."6

Nicht zu nennen waren in dieser Liste Nr. 2 Lehrer: "

  • die vor dem 1.4.1933 Mitglieder oder zu irgendeiner Zeit Beamte der NSDAP waren,7
  • die zu irgendeiner Zeit das Amt eines Vertrauenslehrers bekleidet haben. Vertrauenslehrer ist derjenige Lehrer, der zum Vertreter der HJ im Kollegium der Schule ernannt ist. Vor 1937 wurde er Jugendwalter genannt.
  • alle Mitglieder der SS (mit Ausnahme derjenigen, die in die Formation hineingezwungen sind) und Offiziere der Waffen-SS im Range eines Unterscharführers oder einem höheren Range,
  • die vor dem 1.4.1933 Mitglieder oder zu irgendeiner Zeit Offiziere der SA waren mit dem Range eines Unterscharführers8 oder einem höheren Range,
  • die zu irgendeiner Zeit Offiziere der HJ waren mit dem Range eines Stammführers oder einer Mädelringführerin oder einem anderen höheren Range,
  • die zu irgendeiner Zeit Offiziere des R[eichs]A[rbeits]D[ienstes] waren mit dem Range eines Arbeitsführers oder einem höheren Range,
  • die vor dem 1.4.1933 Mitglieder oder zu irgendeiner Zeit Beamte oder Offiziere einer der übrigen in den Gesetzen Nr. 2, 5 oder 77 der Militärregierung bezeichneten Organisationen einschließlich der Gliederungen, angeschlossenen Verbände oder betreuten Organisationen der NSDAP waren. In Zweifelsfällen bitte ich die Anstaltsleiter (-innen), sich in Bezug auf diesen Punkt bei der zuständigen Militärregierung zu erkundigen,9
  • die zu irgendeiner Zeit Mitglieder der Generalstäbe oder des Generalkorps waren,
  • die zu irgendeiner Zeit Beamte oder Angestellte irgendwelcher Art im Dienste der Gestapo oder des Sicherheitsdienstes (SD) waren,
  • die während des Krieges als Zivil- oder Militärbeamte in der deutschen Verwaltung der besetzen Länder10 tätig gewesen waren."11

Im Herbst 1945 folgte für die Auswahl von Lehrkräften auf Weisung der Militärregierung die Verfügung der Schulabteilung, daß nunmehr alle Lehrkräfte, die das 65. Lebensjahr (Altersgrenze) vollendet hatten, in den Ruhestand zu treten hätten. Der Erlaß galt sowohl für die staatlichen als auch für die nichtstaatlichen Schulen. Die Jungenschule in Meschede war von dieser Verfügung nicht betroffen. Auf dem Erlaß notierte der damalige Leiter der Schule: "Fehlanzeige erstattet."

In den folgenden Monaten stellte sich dann die wichtige, aber auch schwierige Frage nach einer angemessenen und vernünftigen Regelung der Anstellungsverhältnisse der einzelnen Lehrkräfte des Kollegiums, die ja teils durch den Benediktinerkonvent für ihre Schule, teils nach der Vertreibung der Mönche durch die städtischen Behörden angestellt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war noch offen, ob alle bisherigen Lehrkräfte die Lehrbefähigung erneut erhielten, zumal die zur Erhebung der Personaldaten notwendigen Fragebogen vom Ministerium für das Schulwesen noch nicht für alle abschießend bearbeitet und ein Schuleinsatz genehmigt worden war. Der Bericht vom 20. März 1946, den die Studienassessorin Mathilde Swiderski im Auftrag des Direktors an den Oberpräsidenten der Provinz Westfalen, Generalreferat VIII C für Kultus erstattete, verdeutlicht die unterschiedlichen Vertragsverhältnisse:

a) Lehrer, deren Fragebogen genehmigt, aber noch nicht beschäftigt sind:

  • Holtermann, Hedwig, Stud.Ass.,
  • Swiderski, Mathilde, Stud.Ass.,
  • Boehle Magdalena, Stud.Ass.,
  • Pülke geb. Nüssen, Maria, Stud.Ass.,
  • von Schaller geb. Mertens, Irene, Stud.Ass.,
  • Dr. Parensen, Paula, Stud.Ass..

b) Lehrer, deren Fragebogen noch nicht bestätigt:

  • Wegener, Fritz, StR. (bisher fest angestellt). 12

c) Vom Oberpräsidenten entlassene Lehrer:

  • Dr. Schoppmeier, Heinrich, OStDir., (zur Schule gehörig, bisher fest angestellt),
  • Rincklake Anneliese, StR.in, (zur Schule gehörig, bisher fest angestellt),
  • Attermeyer, Thekla, Stud.Ass., (zur Schule gehörig, bisher fest angestellt).

d) Suspendierte Lehrer:

  • Keine.

Zur vollständigen Erfassung der hiesigen Lehrkräfte ist nachzutragen:

a) Vom Bürgermeister der Stadt Meschede entlassene Lehrkräfte:

  • Fischer, Hans Anton, StR. (war fest angestellt).
  • Gomoletz, Hedwig, StR.in (war fest angestellt).

b) Noch nicht aus der Gefangenschaft entlassen, daher bisher noch keine Fragebogen eingereicht:

  • Dr. Haverkamp, Heinrich, StR. (fest angestellt.)

c) Bisher an anderen Anstalten beschäftigt gewesen; Fragebogen von hier dem Oberpräsidenten vorgelegt, aber noch nicht bestätigt:

  • Gruhn, Wilhelm, StR in Gerdauen (Ostpr.)
  • Ammermann, Elfriede, Stud.Ass.13

Wie schwierig die Frage nach geeignetem, politisch unbedenklichem Lehrpersonal in der damaligen Zeit war, spiegelt der Erlaß des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen vom 12. November 1945 wider:

"Ich habe Grund darauf hinzuweisen, dass es nicht gestattet ist, Lehrkräfte, die von der Militärregierung abgelehnt oder die von mir suspendiert worden sind, zu beschäftigen. [...] Ferner ist es nicht angängig, Lehrer (-innen) aus anderen Provinzen einzusetzen, die nicht zu meinem Amtsbereich gehören. Es erübrigt sich z.Zt. noch, sogenannte Hilfskräfte aufzuführen, die keine ordnungsgemässe Vorbildung für die betreffende Stelle besitzen. Für den Fall, dass die Zahl der vorhandenen Lehrer für den Unterrichtsbedarf nicht ausreicht, ersuche ich die Herren Leiter (Frauen Leiterinnen), andere Lehrer (-innen) meines Amtsbereichs, vorbehaltlich meiner Genehmigung, vorzuschlagen, die sich am Ort oder in der näheren Umgebung befinden."14

In den Monaten bis zur Übergabe der Schule an die Benediktinerpatres erhielt die Oberschule wiederholt Bewerbungen um eine Lehrerstelle. Zu ihnen gehörte z.B. StR. Karl Myler aus Tann in der Rhön. Mit Schreiben vom 10. Juli 1946 teilte man ihm mit, daß die Städtische Oberschule für Jungen nach den Sommerferien an den Benediktinerorden übergeben werden sollte. "Im Hinblick darauf hat es keinen Zweck, Lehrer neu einzustellen. Ob eine Aussicht besteht, Sie an dem demnächstigen klassischen Gymnasium der Benediktiner zu beschäftigen, übersehe ich nicht. Sollten Sie daran Interesse haben, so wenden Sie sich am besten an den demnächstigen Schulleiter, P. Harduin Biessle, Meschede, Benediktinerkloster."15

Eine ähnliche negative Antwort erhielt auch StR. Erwin Klein aus Pechelsheim. "Die Lage an der Oberschule f. Jungen in Meschede ist folgende:

  1. Auf Beschluss der Stadtvertretung vom 12.7.1946 geht die Oberschule f. Jungen mit Beginn des 'neuen Schuljahres' in die Hände des Benediktinerordens über.
  2. Der demnächstige Leiter der Schule, P. Harduin Biessle, hat mich gebeten, Ihnen zu sagen, dass die Schule nach der Übernahme durch den Orden mit Lehrkräften für Mathematik voraussichtlich versorgt ist. Wenn jemand ausfallen sollte, will P. Harduin sich an Sie wenden."16

Diese Absagen sind vor dem Hintergrund zu sehen, daß die fünf klösterlichen Lehrkräfte als Opfer des Nationalsozialismus bereits am 26. Juni 1946 durch die Militärregierung in Arnsberg wieder als Lehrkräfte zugelassen worden waren, nachdem sie der Entnazifizierungsausschuß in Meschede überprüft hatte. Es waren dies: P. Harduin Biessle, P. Rhabanus Fischer, P. Paulus Ringwelski, P. Alban Buckel und P. Fidelis Friedrich.17 Neben diesen waren zum Schuljahr 1946/47 am Gymnasium der Benediktiner tätig: Stud.Ass. Mathilde Swiderski, Stud.Ass. Magdalene Böhle, Stud.Ass. Maria Pülke, Stud.Ass. Dr. Paula Parensen und Stud.Ass. Elfriede Ammermann und StR. Fritz Wegener.18   Mit diesen Personen war aufs erste der unterrichtliche Bedarf abzudecken und ein geregelter Unterricht möglich.

Waren ausreichend Schüleranmeldungen zu erwarten, und wie sollten sie unterrichtet werden?

Die ersten Schulberichte an die Abteilung für das höhere Schulwesen in Münster belegen, daß man an der Oberschule mit einer Schülerzahl von ca. 400 nach dem Krieg rechnete.  (19) In diese Zahl waren eingerechnet 30 Mädchen, die als Gastschülerinnen unterrichtet werden sollten, da die Fahrt an das Mädchengymnasium in Arnsberg für zu gefährlich erachtet wurde. Die erste im Archiv des Gymnasiums auffindbare Schülerliste vom 20. Dezember 1945 überliefert eine geringere Anzahl:

Klasse 1 12 Jahre 36
Klasse 2 13 Jahre 39
Klasse 3 14 Jahre 59
Klasse 4 15 Jahre 47
Klasse 5 16 Jahre 31
Klasse 6 17 Jahre 17
Klasse 7 18 Jahre 14
Förderkurs 18 Jahre und älter 10
Insgesamt   253 Schüler

 

Hinzu kamen 34 bis dato vorliegende Anmeldungen für alle Klassen. Die Gesamtzahl wurde daher auf 287 Schüler festgestellt und an die Schulbehörde weitergeleitet.20 Die Patres und Mitglieder des Kollegiums bemühten sich im persönlichen Einsatz, die Anzahl der Anmeldungen noch zu erhöhen und auch schwächere Schüler zu fördern, um einen Besuch einer höheren Schule zu ermöglichen. Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Anordnung der Oberen Schulbehörde bzgl. der Auflockerung der Klassen bei zu starken Jahrgängen.

"Aus den bei Beginn des Unterrichts gebildeten Klassen können solche Schüler, bei denen sich innerhalb der ersten 6 Wochen herausstellt, daß sie in die Klasse nach ihren Kenntnissen, ihrem Fleiss und Charakter nicht gehören, von der Lehrerkonferenz in die niedere Klasse zurückversetzt werden. Es sind die Eltern aller Schüler von Beginn des Unterrichts darauf aufmerksam zu machen, dass kein Schüler ein Anrecht hat, in der Klasse zu bleiben, der er vor der Unterbrechung des Unterrichts angehörte."21

Die Schülerzahl stieg an unserem Gymnasiums in den nächsten Jahren kontinuierlich, die in acht planmäßigen Klassen und einem Förderlehrgang für Kriegsteilnehmer unterrichtet wurden. Am 07. Juni 1946 konnte der Schulbehörde eine Schülerzahl von 335 mitgeteilt werden, worunter auch 19 Mädchen fielen:

Klasse 1 46
Klasse 2 48
Klasse 3a 36
Klasse 3b 32
Klasse 4 50
Klasse 5 38
Klasse 6 27 (zuzüglich 7 Mädchen)
Klasse 7 19 (zuzüglich 3 Mädchen)
Förderkurs 20 (zuzüglich 9 Mädchen)

 

Eine "gemischte" Klasse

Die Aufnahme von Mädchen auf die Oberschule für Jungen blieb eine umstrittene und viel diskutierte Frage im Schulalltag, vor allem aus pädagogischen Gründen, wenn auch die moralische Verpflichtung und die menschliche Unabdingbarkeit gesehen wurde. Im Auftrag des Direktors nahm die Stud.Ass. Swiderski am 21. März 1946 dazu Stellung:

"Die Aufnahme von Mädchen auf die städt. Oberschule für Jungen in Meschede ist für viele Familien eine brennende Frage. Daher möchte ich vom Standpunkt des Lehrerkollegiums der Oberschule hierzu Stellung nehmen. Seit dem Winter 1944/45 besuchen Mädchen als Gastschülerinnen die Oberschule für Jungen. Der Grund für diese Regelung war der, daß die Mädchen so der Tieffliegergefahr auf der Fahrt nach Arnsberg entgingen und daß durch die Einberufung von Schülern der Oberschule für Jungen Plätze frei geworden waren. Sie waren damals Mädchen in den Klassen 4b, 6 und 7. Der Grund, weshalb heute der Besuch der Oberschule durch Mädchen dringend erwünscht ist, liegt in den Verkehrs- und Ernährungsschwierigkeiten. Es ist fast unmöglich, daß die Mädchen in den überfüllten Zügen täglich 2 mal fahren und noch Gefahr laufen, nicht mitgenommen zu werden. Auf der anderen Seite ist die Zahl der männlichen Schüler der Oberschule in der Oberstufe wieder so stark gewachsen, daß kaum Plätze übrig sind. Wenn wir also Mädchen in die Oberstufe aufnehmen, kann das nur in beschränktem Maß der Fall sein. Die Oberschule hat aber solche Mädchen der Oberstufe wieder aufgenommen, die schon vorher die Schule besuchten, dazu einen Ostflüchtling. In der Mittel- und Unterstufe sind die früher zweizügig geführten Klassen jeweils zu einer einzigen überstark besetzten Klasse zusammengelegt worden, für die aber nur normal große Klassenräume zur Verfügung stehen. Es ist daher unmöglich, in die Mittel- und Unterstufe Mädchen aufzunehmen. Außerdem ist es aus erzieherischen Gründen, vor allen Dingen für die Mittelstufe, durchaus nicht ratsam, Mädchen aufzunehmen. Auch unterrichtstechnische Gründe sprechen dagegen; die Jungen haben seit Klasse 3 Latein gehabt, die Mädchen nicht. Ich schlage daher vor, daß die Mädchen der Klassen 1-5 einschließlich anstatt nach Arnsberg zu fahren, zunächst die Mittelschule für Mädchen in Meschede besuchen, bis bessere Verkehrsmöglichkeiten geschaffen sind. Der Lehrplan der Mittelschule ist nach den neuesten Richtlinien dem der Oberschule für Mädchen gleich."22

Zu den zu bewältigen Alltagsfragen zählten natürlich auch die Fragen nach einem neuen Lehrplan und die Benutzung von Schulbüchern. Mit Schreiben vom 12. November 1945 teilte die Abteilung für das höhere Schulwesen in Münster mit, daß die Militärregierung ihre Zustimmung gegeben habe, "dass in Latein, Griechisch, Französisch und Englisch ohne Buch unterrichtet werden darf, vorausgesetzt, dass der Lehrplan genehmigt wird, der der hiesigen Militärregierung vorgelegt ist. Sollten indessen in diesen wie in anderen Unterrichtsfächern Bücher verwandt werden, so ist das nur gestattet, wenn die von der Militärregierung für den Unterricht genehmigten Lehrbücher in genügender Zahl vorhanden sind."23 In jedem Falle waren Lehrmittel jeder Art mit nationalsozialistischen oder militaristischen Gedankengut aus den Sammlung der Schule zu entfernen und sicherzustellen. 

Da es an vielen Dingen fehlte, fehlte natürlich in dieser Zeit für alle Schüler und Schülerinnen das geeignete Schreibmaterial. Erst nach mehreren Anläufen konnten Schulhefte für die Schüler und Schülerinnen erworben werden. Mit Schreiben vom 22. August 1946 teilte der Einzelhandelsverband Südwestfalen, Kreisvereinigung Arnsberg mit, daß 1860 Hefte zur Anlieferung angewiesen seien. "Die Lieferung von Schulheften an die höheren Schulen wird in Kürze erfolgen. Für ihre Schule stehen 1860 Hefte zur Verfügung, die durch die Firmen Friedr. Drees, Meschede, 620 Stück, M. Wullenweber, Meschede, 620 Stück, Josef Schiffmann, Meschede, 620 Stück geliefert werden."24 Mit der ersten Lieferung standen für die Schüler und Schülerinnen bis auf weiteres zwei Hefte zur Verfügung, die für alle Fächer ausreichen mußten. Da überall die notwendigen Lehrmittel fehlten, sah sich der Oberpräsident in Münster am 4. Juni 1946 gezwungen, einen Lernmittelbeitrag ab 1. April 1946 wieder in der bisherigen Weise zu erheben. Der Lernmittelbeitrag betrug für jeden Schüler einer öffentlichen Schule 80 Reichspfennig im Jahr. Zunächst war dieser Beitrag von jedem Schüler zu entrichten, wenn auch bei der Erhebung Sonderregelungen für kinderreiche Familien getroffen wurden: "

  1. Dritte und folgende (jüngere) Kinder sind beitragsfrei. Beitragsfrei sind auch 2. Kinder kinderreicher Familien (mit 4 und mehr Kindern). Es zählt bei dieser Berechnung als Kind, wer eine öffentliche oder private Volks-, mittlere, höhere, Berufs- (fortbildungs-), Fach- oder Hochschule besucht oder noch nicht im schulpflichtigen Alter ist.
  2. Die Kinder Arbeitsloser sind ebenfalls beitragsfrei. Als arbeitslos sind nur die Erziehungsberechtigten anzusehen, die beim Arbeitsamt als arbeitslos gezählt oder vom Wohlfahrtsamt laufend unterstützt werden.
  3. In besonderen Fällen kann die Schulleitung bis zu höchstens 10% des Gesamt-Sollaufkommens von sich aus gewähren.
  4. Größere Ermäßigung (bis zu weiteren 10%) sind nur mit vorheriger Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde zulässig."25

Diese Kriterien auf die Schülergesamtzahl von 339 angewandt, bedeutete:

  1. Zahl der beitragsfreien 3. Kinder: 52
  2. Zahl der beitragsfreien 2. Kinder: 23
  3. Zahl der Kinder Arbeitsloser: 9
  4. Zahl der Kinder besonders bedürftiger Eltern (bis 10% des Gesamtsollaufkommens): 30
  5. Zahl der Kinder, die den Beitrag zahlten: 225.

Somit wurden 45,00 Reichsmark an die Kreisbildstelle als der zu erhebenden Behörde überwiesen.26 Gemäß Beschluß der Stadtvertretung vom 18. Juni 1946 vergab das Gymnasium zusätzlich 5 Freistellen für Kinder bedürftiger Ostflüchtlinge.27

Unterricht in der Baracke. Wintertags knackte der
Kanonenofen, den Hausmeister "Hennes" Wilmers
ständig stocherte.

Ein eigengeprägtes Alltagsproblem brachte der Winter 1946/47. Obwohl Schüler Holz für die Brennanlage der Schule mitbrachten, mußte an einigen Tagen freigegeben werden, da mit dem oftmals grünen Holz die Öfen nicht gefeuert werden konnten.28 Auch gezielte Gespräche mit Eltern und diverse Spenden befreundeter Familien konnten an diesem Engpaß nichts ändern; selbst die Kontaktaufnahme mit den Kohlenlieferanten zeitigte keinen besonderen Erfolg. Die Knappheit der Brennstoffe veranlaßte schließlich die Abteilung für das höhere Schulwesen auf Weisung der Landesmilitärregierung am 16. Januar 1947 den Schulen mitzuteilen, daß ihnen ein unmittelbarer Verkehr mit Lieferanten verboten und derartige "Hamsterkäufe einzelner Schulen" untersagt seien.

"Die Aufmerksamkeit des hiesigen Hauptquartiers ist auf die Praxis von deutschen Schulen hingelenkt worden, die sich mit Anforderungen wegen Lieferungen von Kohlen direkt an die Norddeutsche Kohlen-Kontrolle wenden. Unter keinen Umständen kann dies gestattet werden, dass alle Anforderungen für eine Erhöhung der Kohlenzuteilung an die für die Verteilung zuständigen deutschen Behörden geschickt werden. Die Praxis ist, dass eine Gesamt-Kohlenzuweisung für Erziehungszwecke an das Land Nordrhein-Westfalen gerichtet wird und dass die deutschen Behörden für die Verteilung die Verantwortung tragen. Man macht bei der Erziehungsabteilung beim hiesigen Hauptquartier Anstrengungen, dass die Gesamtmenge auf eine Menge erhöht wird, die für alle Zwecke genügt, aber es kann nichts Gutes dabei herauskommen, wenn einzelne Schule ihre eigenen Anforderungen beim Norddeutschen Kohlenkontor machten."29

 

Die Baracke in der Juliusruh

 

Als wenn es zur Normalität einer Schule gehören würde, meldete sich am 05. September 1946 die "Internationale Unfall- und Schadensversicherungs-Gesellschaft" Berlin. Der Leiter der Subdirektion Köln schrieb: "Wir stehen mit vielen Klöstern, confessionellen Schulen usw. in Verbindung und hören soeben, daß auch Ihre Schule wieder eröffnet wird. Wir gestatten uns daher, Ihnen Offerte zum Abschluß der Schüler Unfallversicherung und gegen Beschädigung und Diebstahl zu machen. Aus den Anlagen ersehen Sie alles Nähere über die Prämiensätze und die sonstigen Einrichtungen."30 Die abgeschlossene Unfall- und Haftpflichtversicherung der Schüler betrug 299,25 RM.

P. Dr. Dominicus Meier OSB


Anmerkungen:

  1. Schreiben vom 23. Juni 1946, Archiv des Gymnasiums.
  2. Schreiben vom 27. Oktober 1945, Archiv des Gymnasiums.
  3. Entwurf des Schreibens vom 04. Dezember 1945, Archiv des Gymnasiums. Die für das Höhere Schulwesen beim Oberpräsidenten in Münster zuständige Schulbehörde hatte mit Datum vom 23. November 1945 alle Schulleiter aufgefordert, über die Freigabe von Schulgebäuden regelmäßig zu den zuständigen Stellen zu berichten. In dieser Verfügung heißt es u.a.: "Wie aus vielen Berichten von Schulleitern hervorgeht, wird an verschiedenen Orten der Unterrichtsbeginn dadurch hinausgezögert, dass sämtliche Schulgebäude und andere hierfür geeignete Gebäude und Grundstücke besetzt sind und noch nicht freigegeben werden. Um einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Dinge zu bekommen, auf Grund deren ich auch der Militärregierung Bericht erstatten kann, ersuche ich die Herren Leiter (Frauen Leiterinnen) mir bis zum 15.12. genaue Angaben zu machen zu folgenden Fragen:
    1.) Ist das Gebäude belegt?
    2.) Durch wen?
    3.) Seit wann?
    4.) Wieviele Räume stehen darin für Schulzwecke zur Verfügung?
    5.) Reichen diese für den Unterricht aus?
    6.) Besteht in nächster Zeit die Möglichkeit, das Gebäude wieder für Schulzwecke voll zu verwenden? (Wann)?
    7.) Welche Massnahmen erscheinen angezeigt, um eine beschleunigte Räumung zu erwirken?
    8.) Sind Ersatzräume für Schulzwecke vorhanden (Welche)?"
    Diese Berichte waren in der folgenden Zeit halbmonatlich, später monatlich an den zuständigen Schulrat zu senden; selbst eine Fehlanzeige war im Sinne des Erlasses erforderlich. Vgl. die Schreiben des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen vom 19. Januar 1946, 15. Februar 1946 sowie vom 18. März 1946 und des Schulrats der Stadt Meschede vom 01. Februar 1946 und vom 20. März 1946. Mit Verfügung vom 26. März 1946 wurde die monatliche Berichterstattung über Erziehungsangelegenheiten durch den Schulrat der Stadt Meschede rückgängig gemacht. Sämtliche Verfügungen: Archiv des Gymnasiums.
  4. Schreiben vom 20. Dezember 1945, Archiv des Gymnasiums.
  5. Schreiben vom 11. Juli 1946, Archiv des Gymnasiums.
  6. Erlaß der Oberen Schulaufsicht vom 18. September 1945, Archiv des Gymnasiums.
  7. Frau Studienrätin Anneliese Rincklake teilte am 20. Oktober 1945 der Schulaufsicht mit, daß an der Städtischen Oberschule für Jungen in Meschede kein Lehrer beschäftigt sei, der vor dem 1.4.1933 der NSDAP beigetreten sei. Vgl. Schreiben vom 20. Oktober 1945, Archiv des Gymnasiums.
  8. Mit Erlaß vom 22. September 1945 wurde dieser Personenkreis von der Bestimmung ausgenommen. Archiv des Gymnasiums.
  9. Die Regelung fiel mit Erlaß vom 28. September 1945 weg. Erlaß im Archiv des Gymnasiums.
  10. Entfiel mit Erlaß vom 22. September 1945. Erlaß im Archiv des Gymnasiums.
  11. Erlaß der Oberen Schulaufsicht vom 18. September 1945, Archiv des Gymnasiums.
  12. Im Sommer 1946 erteilte die Militärregierung die Erlaubnis zu seinem weiteren Einsatz als Lehrkraft. Herr Wegener nahm bereits am 02. August 1946 seine Unterrichtstätigkeit wieder auf.
  13. Vgl. Bericht vom 20. März 1946, Archiv des Gymnasiums.
  14. Erlaß vom 12. November 1945, Archiv des Gymnasiums.
  15. Brief vom 10. Juli 1946, Archiv des Gymnasiums.
  16. Brief vom 16. Juli 1946, Archiv des Gymnasiums.
  17. Vgl. die Schreiben vom 19. und 22. März 1947, Archiv des Gymnasiums.
  18. Vgl. Chronik des Gymnasiums 1946/47.
  19. Vgl. die Schreiben vom 23. Juni 1945, 20. Oktober 1945, Archiv des Gymnasiums.
  20. Schreiben vom 20. Dezember 1945, Archiv des Gymnasiums.
  21. Schreiben vom 18. September 1945, Archiv des Gymnasiums.
  22. Schreiben vom 21. März 1946, Archiv des Gymnasiums.
  23. Schreiben vom 13. November 1945, Archiv des Gymnasiums. Eine entsprechende Liste der genehmigten Lehrbücher wurde in der Anlage mitgesandt.
  24. Schreiben vom 22. August 1946, Archiv des Gymnasiums.
  25. Schreiben der Kreisbildstelle Meschede vom 22. Juni 1946, Archiv des Gymnasiums.
  26. Siehe Aufstellung und Überweisungsquittung vom 08. Juli 1946, Archiv des Gymnasiums.
  27. Schreiben des Stadtdirektors der Stadt Meschede vom 27. Juni 1945, Archiv des Gymnasiums. An dieser Stelle sei es gestattet, auf die große Veränderung der Bevölkerung Meschedes infolge des Krieges hinzuweisen. Aus dem Mescheder Leitplan von 1953 geht hervor, wie stark die kleine Stadt sich durch Zuzug von Evakuierten und Vertriebenen veränderte. Die Einwohnerzahlen veränderten sich folgendermaßen:
    1939: 6.325 Einwohner
    1946: 7.530 Einwohner
    1950: 8.878 Einwohner
    1952: 9.429 Einwohner
    1953: 9.905 Einwohner.
    Über die Zeitereignisse und die Integration der Vertriebenen berichtet die lesenswerte Arbeit "Die Integration der Vertriebenen in Meschede 1945-1955" der Klasse 11b des Gymnasiums der Stadt Meschede, die ihm Rahmen des Schülerwettbewerbs Deutsche Geschichte 1984/85 entstand und ihm Selbstverlag der Stadt Meschede 1988 publiziert wurde.
  28. Vgl. Eintrag der Schulchronik für das Schuljahr 1946/47.
  29. Schreiben vom 16. Januar 1947, Archiv des Gymnasiums.
  30. Schreiben vom 05. September 1946, Archiv des Gymnasiums.